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Kunst ausleben – ohne Sorgen
Die wirtschaftliche Situation für Künstler und Publizisten ist unbeständig. Der Grund: Schwankungen in der Einkommenshöhe. Deshalb schützt das Künstlersozialversicherungsgesetz Freischaffende mit sozialer Absicherung.
Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist ein bedeutender Wirtschaftszweig. Er bringt jährlich wachsende Umsatzzahlen ein. Doch Künstler und Publizisten nehmen hierfür große Risiken auf sich. Aufgrund von schwankendem Einkommen sträuben sich viele Designer, Journalisten, Musiker und Werbefachleute vor dem Risiko. Was einige nicht wissen: Das Künstlersozialversicherungsgesetz räumt ihnen Schutz ein, der die Zahlung von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung möglich macht.
Wie ist das möglich?
Künstler und Publizisten werden Arbeitnehmern beitragsrechtlich gleichgestellt. Die Versicherung wird von Verwertern, Bund und Versicherten finanziert. Der Künstler oder Publizist übernimmt dabei die Hälfte des Beitrages. Die andere Hälfte wird unter Verwertern und dem Bund aufgeteilt. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Einkommen und den relevanten Beitragssätzen. Hierbei wird ein ungefährer Wert des Einkommens für das kommende Jahr berücksichtigt – unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze. Das heißt: Auch wenn die Einnahmen über diese Grenze hinausgehen, ist nur der bis dahin gehende Teil für die Zahlung von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung relevant. Neben dem 50-prozentigen Zuschuss durch den Künstler oder Publizisten, wird der Beitrag zu 30 Prozent von der Künstlersozialabgabe bezuschusst. Diese fungiert in diesem Fall als Arbeitnehmer, also jener, der die Leistung des Kreativen in Anspruch nimmt. Der Bund steuert die restlichen 20 Prozent des Beitrages bei.
Wer profitiert?
Knapp 200.000 Personen zählen derzeit in Deutschland zum Kreis der Künstler und Publizisten, die durch die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen geschützt sind. Diese ergeben sich aus Musikern, darstellenden und bildenden Künstlern sowie Schriftstellern und Journalisten. Wer von dem Künstlersozialversicherungsgesetz profitieren möchte, sollte jedoch eines wissen: Berechtigt sind nur jene, die ein bestimmtes Mindesteinkommen erzielen. Darüber hinaus muss es sich um eine Hauptberufliche Tätigkeit handeln, die er allein oder mit einem Arbeitnehmer ausübt.
So funktioniert´s
Wer vom Künstlersozialversicherungsgesetz profitieren möchte, muss sich an die Künstlersozialkasse wenden. Diese prüft die Berechtigung für die Inanspruchnahme. Hierzu muss der Freischaffende Tätigkeitsnachweise vorlegen. Darüber hinaus ist sie zuständig für den Einzug und die Berechnung der Betragshöhe für den Versicherten und die Verwerter. Die Höhe wird dem Versicherten durch die Künstlersozialkasse detailliert dargelegt. Nach Eingang der Zahlung fügt die Kasse die Zuschüsse von Bund und Künstlersozialabgabe hinzu und leitet den Betrag an Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung weiter.
Bewirtungskosten – problemlos durch die Prüfung
Ein Geschäftsessen kann teuer werden: Man möchte schließlich großzügig wirken. Die Bewirtungskosten abzusetzen, ist jedoch alles andere als leicht. Denn: Es gilt vieles zu beachten.
Gute Geschäfte werden bei gutem Essen geschlossen. In einer lockeren Runde bei einer Flasche Wein lassen sich wichtige Angelegenheiten besonders gut besprechen. Es entsteht ein Vertrauensverhältnis, wodurch sich potenzielle Geschäftspartner deutlich bereitwilliger auf Abmachungen einlassen. Deshalb sind offizielle Geschäftsessen bei Selbständigen besonders beliebt – schließlich lässt sich die Rechnung von der Steuer absetzen. Doch Finanzbeamte sind in Punkto Bewirtungskosten besonders streng. Der Grund: Ein Restaurantbesuch berührt immer den privaten Bereich. Wann sind Bewirtungskosten also wirklich Bewirtungskosten?
Der wichtigste Punkt: Bewirtungskosten sind es nicht, wenn der Chef seinen Angestellten zum Essen einlädt. Das heißt, absetzbar sind nur Rechnungen, die für externe Personen anfallen. Dabei können neben Speisen und Getränken ebenfalls alle Kosten angegeben werden, die mit dem Geschäftsessen einhergehen. Hierzu zählen Parkgebühren oder Trinkgelder. Doch wer über die Stränge schlägt, kommt am Finanzamt nicht mehr so leicht vorbei. Die Höhe der Rechnung sollte angemessen sein. Einen weiteren Vorteil bringen geringere Kosten ebenfalls mit sich: Während unter 150 Euro eine einfache Rechnung mit allen verzehrten Komponenten reicht, müssen bei höheren Beträgen viele weitere Dinge beachtet werden.
Details sind wichtig
Den Grundstein für die Erstattung bildet eine detaillierte, maschinelle Quittung. Diese muss explizit auf den Gastgeber ausgestellt und mit dem Datum versehen sein. Außerdem ist die Anschrift des Restaurants erforderlich. Darüber hinaus müssen sämtliche Gerichte und Getränke inklusive Preisen erfasst sein. Auf der Rückseite befindet sich meist ein Feld, das Platz für weitere Informationen bietet. Hier müssen sämtliche beteiligten Personen verzeichnet sein. Zusätzlich verlangt das Finanzamt die Angabe des Anlasses. Dabei reichen kurze Stichpunkte nicht aus. Hier sind eingehende Informationen über den Hintergrund gefordert, die im Anschluss mit der Unterschrift bekräftigt werden sollen.
Fazit
Wer sein Geld zurück haben möchte, sollte genau auf die eingereichten Unterlagen achten. Fehlt nur eine Kleinigkeit, kann der Finanzbeamte die Erstattung ablehnen.
Richtig abkassieren
Ob durch Tarifverhandlungen oder Gehaltserhöhungen: Über mehr Geld freut man sich immer. Doch wenn die Lohnabrechnung ins Haus flattert, ist der Frust oft groß. Denn: Übrig bleibt davon meist nicht viel. Wir geben Tipps, welche Extras sich wirklich lohnen.
Der Chef zahlt
Zusammenhalt fördert die Motivation. Er verbessert das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Gemeinsame Aktivitäten, wie ein Essen mit Kollegen stärkt das Gruppengefühl und wird meist gerne vom Chef bezahlt. Aufwandsentschädigungen in Form von Tankgeld oder Diensthandys für den privaten Gebrauch, sind eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung. Warengutscheine, Firmenwagen oder Arbeitsmittel, wie Notebooks sind aufgrund von wegfallenden Steuern oftmals eine lukrativere Belohnung als Geld.
Geplagt vom stressigen Alltag kann schnell die Gesundheit in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Resultat: geminderte Leistungsfähigkeit. Dann liegt es auch im Interesse des Chefs, seinen Mitarbeitern Erholungsmöglichkeiten zu bieten. Die Erholungsbeihilfe zur Verbesserung der Gesundheit kann bis zu einem Betrag von 500.- jährlich steuerfrei gewährt werden.
Kindergartengebühren steigen stetig – zum Leitwesen aller Eltern. Dabei lassen sich problemlos profitable Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber treffen, die das Portemonnaie entlasten. Kinderbetreuungskosten für nichtschulpflichtige Kinder, die vom Arbeitgeber übernommen werden, sind lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Dies gilt nicht nur für Kindergärten, sondern auch für Tagesmütter und Ganztagespflegestellen.
Fazit
Es muss nicht immer Geld sein: Gehalts-Extras, kleine Belohnungen und Sachleistungen lohnen sich manchmal viel mehr, als eine Gehaltserhöhung, die vom Finanzamt drastisch gekürzt wird. Ein angenehmes Arbeitsklima und Motivation sind gewinnbringende Nebeneffekte für beide Seiten. Wichtig ist das Gelingen einer guten Mischung aus finanziellen Anreizen und maßgeschneiderten Leistungen.
Minijobs in Privathaushalten: So sind Arbeitgeber auf
der sicheren Seite
Vollzeitbeschäftigung, Kinder, Hobby: Häufig bleibt im Alltag nicht viel Zeit, um den Haushalt zu stemmen. In diesem Fall kann eine Haushaltshilfe, die Reinigungs- oder Gartenarbeiten übernimmt, zum echten Segen werden. Doch wer Unterstützung in Anspruch nimmt, muss einiges beachten. Wir sagen Ihnen, wie alle Beteiligten profitieren – ohne böses Erwachen.
Anmelden und Vorteile sichern
Der wichtigste Punkt bei der Anstellung von Minijobern: die Anmeldung. Für wen es nach einem komplizierten und aufwändigen Vorgang klingt, muss keinen bürokratischen Marathon befürchten. Wer Babysitter oder Küchenhilfen beschäftigt, muss lediglich das Haushaltsscheck-Formular ausfüllen, vom Arbeitnehmer unterschreiben lassen und an die Minijob-Zentrale schicken.
Vorteil der Anmeldung: Der Arbeitnehmer ist offiziell unfallversichert und hat Anspruch auf Rentenzahlungen. Ist der Beschäftigte nicht angemeldet, spielt es keine Rolle, ob er privat unfallversichert ist. Die Folge von Verletzungen im Rahmen der Beschäftigung: Der Arbeitgeber wird zur Kasse gebeten.
Auch im Fall einer Arbeitsunfähigkeit profitiert der Arbeitgeber, obwohl er bei einem krankheitsbedingten Ausfall des Minijobers zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Klingt erstmal nicht nach einem Vorteil. Aber: Die Kosten hierfür erhält der Arbeitgeber zu 80 Prozent von der Minijob-Zentrale zurück.
Schwarzarbeit: Wer eine Haushaltshilfe ohne Anmeldung beschäftigt begeht eine Straftat. Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Dabei lohnt sich die Anmeldung für den Arbeitgeber auch finanziell. Er kann bis zu 510 Euro jährlich von der Einkommenssteuer absetzen.
Wer muss angemeldet werden?
Grundsätzlich gilt: Jede Art von Beschäftigung gegen Entgelt muss angemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer 50 oder 450 Euro im Monat erhält. Wer gelegentlich einen Babysitter engagiert beschäftigt keinen Minijober, solange es sich nicht um eine regelmäßige Gefälligkeit handelt. Das heißt, egal ob einmal oder mehrmals im Monat: Entsteht eine Regelmäßigkeit in der Beschäftigung, so ist es anmeldungspflichtig. Auch das Alter ist irrelevant. Egal ob Teenager oder Rentner: Voller Versicherungsschutz und die Rechtsgültigkeit bestehen nur dann, wenn der Minijober angemeldet ist.
Fazit
Wer den Minijober im Privathaushalt anmeldet, muss sich nicht durch Papierberge kämpfen. Ein Formular reicht, um das Risiko von Geldstrafen und hohen Behandlungskosten im Falle eines Arbeitsunfalls zu umgehen.
Altersvorsorge: Wie kann ich auch im Alter meinen Lebensstandard halten?
Derzeit sind circa drei Millionen Rentner von Altersarmut betroffen – Tendenz steigend. Immer mehr Menschen sind auf Sozialleistungen und Familienmitglieder angewiesen. Der Grund: Agenda 2010. Umso wichtiger ist es, frühzeitig vorzubeugen, um auch im Alter auf nichts verzichten zu müssen.
Mit privater Altersvorsorge aufstocken
Für junge Erwachsene liegt das Thema Rente in weiter Ferne. Deshalb fehlt häufig der Antrieb, sein hart verdientes Geld in die Altersvorsorge zu stecken. Dabei gilt: Je früher die Einzahlungen, desto mehr bleibt bei Renteneintritt übrig. Wichtig vor dem Abschluss von Lebensversicherung, Riester-Rente und Co. ist die eingehende Beratung durch Experten. Denn: Es gibt kein einheitliches Rezept für die perfekte Absicherung.
Betriebsrente sichern
Die betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitnehmer sehr lukrativ sein. Denn: der gesparte Betrag wird vom Bruttolohn abgezogen, was im Netto einen wesentlich geringeren Unterschied macht. Viele Arbeitgeber sind zudem bereit, einen gewissen Anteil hinzuzuzahlen – nicht selten 20 Prozent des Eigenanteils. Mit dem Erreichen des Rentenalters kann der Versicherte die Ersparnisse vollständig ausgezahlt oder eine regelmäßige monatliche Rente bekommen. Wichtig zu wissen: der Versicherte muss die Auszahlung als Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit versteuern. Doch bei der Betriebsrente handelt es sich nicht nur um eine reine Rentenabsicherung. Auch im Falle von Invalidität oder Tod kann diese Rente ausgeschüttet werden.
Staatliche Hilfe nutzen
Seit 2002 bietet der Staat die finanzielle Unterstützung im Alter. Mit der Riesterrente können sich Angestellte und Beamte Grundzulagen von 154 Euro jährlich sichern. Für jedes Kind zahlt der Staat zusätzlich 185 Euro, für Kinder die nach dem 01.01.2008 geboren wurden sogar 300 Euro. Die angesparte Summe wird mit dem Renteneintritt vollständig ausbezahlt. Doch Vorsicht: Bei einer frühzeitigen Kündigung müssen sämtliche staatlichen Förderungen vollständig zurückgezahlt und das Angesparte nachversteuert werden.
Kaufen und sparen
Niedrige Zinsen verlocken derzeit viele Menschen zum Immobilienkauf. Hierdurch geht das eingeplante Wohngeld nicht an den Vermieter, sondern direkt in das Eigenheim. Bei finanziellen Engpässen im Alter können Hausbesitzer die Immobilie also verkaufen oder vermieten und können so ihre Rente aufstocken.
Für einen entspannten Lebensabend gilt grundsätzlich:
- Früh einzahlen – mehr erhalten.
- Eine persönliche Beratung lohnt sich, denn Individuelle Lösungen sind unverzichtbar.
- Niemand sollte sich auf den (Ehe-)Partner verlassen und sich gesondert absichern.
Erbschaftssteuer: Tipps und Tricks
Eine Erbschaft kann ein echter Segen sein – solange der Fiskus nicht zuschlägt. Wer ein Erbe antritt, sollte aktuelle Regelungen genau kennen, um Steuern legal einzusparen
Die Höhe der Erbschaftssteuer ist streng geregelt. Sie hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad ab. Es gilt: Je näher die Verwandtschaft, desto höher die Freigrenze. So können beispielsweise Ehepartner ein Erbe von bis zu 500.000 Euro erhalten, ohne dafür Steuern bezahlen zu müssen. Diese Grenze liegt bei Neffen und Nichten mit 20.000 Euro jedoch schon deutlich niedriger. Doch nicht nur die Freigrenze wird durch den Verwandtschaftsgrad geregelt: Auch die Steuersätze hängen von dem Verhältnis zum Erblasser ab. So wird zum Beispiel das Erbe des Ehepartners in Höhe von 100.000 Euro über dem Freibetrag mit 11 Prozent versteuert, während bei Neffen und Nichten bei der gleichen Summe 20 Prozent Steuern anfallen. Mit wenigen Tricks können Erblasser und Erben allerdings ganz legal dafür sorgen, dass ihr Geld in der Familie bleibt.
Gutes tun und Steuern sparen
Als Erbe lässt sich die Erbschaftssteuer in Verbindung mit einer Wohltat ein wenig umgehen. Wer einen Teil des Nachlasses innerhalb von 24 Monaten nach Erbantritt an eine gemeinnützige Stiftung spendet, muss für diesen Anteil keine Steuern bezahlen. Durch die Verringerung des Nachlasses kann das gesamte Erbe möglicherweise in den Freibetrag fallen oder die Steuerlast minimiert werden.
Vorsorgen ist das A und O
Nicht nur der Erbe kann die Erbschaftssteuer senken. Auch der Erblasser kann vor seinem Tod für geringere Abgaben sorgen. Eine Möglichkeit: Schenkungen. Bei einer Schenkung fallen zwar ab einem bestimmten Betrag ebenfalls Steuern an, doch auch hier gibt es Freibeträge, die alle zehn Jahre erneut genutzt werden können. So lassen sich Steuern mithilfe mehrerer Schenkungen umgehen.
Testament durchdenken
In der Regel veranlassen Eheleute, dass den Kindern erst nach dem Tod beider Elternteile ein Erbe zusteht. Allerdings ist dies in steuerlicher Hinsicht kontraproduktiv. Wer seinen Nachfahren bereits nach dem Tod eines Elternteils einen Teil des Nachlasses vermacht, kann hier bereits den Freibetrag nutzen. So muss nach dem Tod beider Ehepartner nicht das gesamte Erbe versteuert werden.
Für detaillierte Informationen und weitere Tipps steht das Buchführungsbüro Wesener seinen Mandanten zur Seite. In umfassenden Beratungsgesprächen informiert die kompetente Buchhalterin Manuela Wesener über Rechte und Pflichten von Erben.
Privatinsolvenz: Der Weg aus der Schuldenfalle
Rechnungen türmen sich – der Überblick schwindet: für viele Menschen in Deutschland Alltag. Die Folge: Überschuldung. Der letzte Weg aus der Schuldenfalle ist oft die Privatinsolvenz. Doch was bedeutet das für mich und was ist zu beachten?
Mehr als 100.000 Privatpersonen und ehemalige Selbständige melden jedes Jahr in Deutschland Privatinsolvenz an. Der häufigste Grund: unerwarteter Jobverlust. Betroffen sind statistisch gesehen meist alleinstehende Männer im Alter von 25 bis 44 Jahren. Doch die Schuldenfalle macht auch vor Anderen nicht halt. In dem Fall ist es besonders wichtig schnell zu handeln, denn die Schlinge um den Hals zieht sich stetig weiter zu. Qualifizierte Spezialisten spielen in dieser Zeit eine besonders wichtige Rolle. Sie wissen worauf es ankommt, um den schnellsten und effektivsten Weg zurück in ein geregeltes Leben zu finden.
Schritt für Schritt schuldenfrei
Vor einem Gerichtsverfahren steht der Versuch, sich mit seinen Gläubigern zu einigen. Dazu muss der Schuldner sämtliche Unterlagen, wie Mahnbescheide und Rechnungen offenlegen. Hierzu dient ein Schuldenplan, der das weitere Vorgehen für die nächsten sechs Jahre klären soll. Neben der Einkommenspfändung werden sämtliche Wertgegenstände verflüssigt und an die Gläubiger verteilt. Verfügt der Schuldner weder über Sachwerte noch über ein regelmäßiges Einkommen, ist eine gerichtliche Handlung nicht abzuwenden. In diesem Fall wird das Amtsgericht hinzugezogen. Das Ziel: den Schuldenplan erneut durchsetzen. Stimmt weniger als die Hälfte der Gläubiger zu, tritt dieser nicht in Kraft. Demnach wird ein Treuhänder bestellt, der das Vermögen des Schuldners detailliert prüft und die Pfändungen an die Gläubiger weitergibt.
Das Insolvenzverfahren
Mit dem Insolvenzverfahren beginnt die Wohlverhaltensperiode. Hierbei verpflichtet sich der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens in den nächsten drei Jahren an seine Gläubiger abzutreten. Dies betrifft das gesamte Einkommen, das über einen Betrag von 1.030€ hinaus geht. Um vorsätzliche Nichtzahlungen zu vermeiden, verpflichtet sich der Schuldner jegliche zumutbare Arbeit aufzunehmen. Auch Erbschaften oder Lottogewinne müssen in dieser Zeit zu 50 Prozent abgegeben werden. Hält sich der Schuldner an alle Pflichten wird die Restschuldbefreiung gewährt. Weitere drei Jahre sind nun erforderlich, damit auch der Schufa-Eintrag gelöscht wird.
Buchführung im digitalen Zeitalter
Stolperstein oder Erlösung?
Die digitale Welt steht niemals still. Täglich werden uns neue Trends und Fortschritte
präsentiert, die unser Leben erleichtern sollen. Häufig zielen solche Systeme und Tools
darauf ab, die Papierflut in Büros zu verringern. So auch in Sachen Buchführung.
Am 01.01.2015 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium die GoBD – die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Diese geben die ordnungsgemäßen Anforderungen an den Einsatz von digitaler Buchführung vor. Im ersten Moment klingt die Digitalisierung der Buchführung wie eine große Erleichterung. Jedoch gehen hiermit zahlreiche Barrieren einher, die es zu überwinden gilt:
Aufwendiges Zeitmanagement
Die GoBD sieht vor, aktuelle Grundaufzeichnungen zeitnah zu erfassen. Hierzu wurde eine
Frist von zehn Tagen festgelegt, um Geschäftsvorfälle zu verbuchen. Nur wenigen Vorfällen,
die periodisch erstellt werden, konnten Ausnahmeregelungen eingeräumt werden.
Keine Änderungsmöglichkeiten
Das Bundesfinanzministerium besteht auf den Bestand eingetragener Geschäftsvorfälle. So
dürfen Aufzeichnungen nach der Eintragung nicht mehr geändert werden.
Archivierung von Unterlagen bleibt bestehen
Die Möglichkeit einer Betriebsprüfung besteht für jedes Unternehmen. Aus diesem Grund
mussten bisher sämtliche elektronische Belege gesichert und archiviert werden. Dies ist bei
der digitalen Buchführung nicht anders. Lediglich die Aufbewahrungspflicht von E-Mails mit
relevanten Buchführungsdaten entfällt.
Unstimmigkeiten in der Gesetzgebung
Auch wenn die GoBD die Richtung vorgibt, so sind einige Fragen noch nicht geklärt.
„Steuerrelevante Daten“: Was bedeutet das eigentlich? Einige Daten und Belege müssen
weiterhin im Original aufbewahrt werden.
Fazit
Die digitale Buchführung ist eine große Unterstützung für viele Unternehmen. Weniger
Papierkram und kurzfristig abrufbare Daten erleichtern die Arbeit – solange man den
Durchblick behält. Dies stellt Laien vor eine große Herausforderung. Denn: Sonderregelungen,
undurchsichtige Formulierungen und teilweise hoher Zeitaufwand machen das Thema digitale
Buchführung sehr komplex.
Mit dem richtigen Partner zur Entlastung: Bilanzbuchhalterin Manuela Wesener
Um bei der Betriebsprüfung zu bestehen, sollten Unternehmen deshalb einen Experten
zurate ziehen, der die Materie detailliert beherrscht und jederzeit den Überblick behält.
Bilanzbuchhalterin Manuela Wesener beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der digitalen
Buchhaltung. So konnte sie ihr Wissen zeitgleich mit der stetigen Entwicklung in diesem
Bereich erweitern und festigen. Heute entlastet sie ihre zahlreichen gewerblichen Mandanten
durch die transparente Darstellung ihrer Finanzen in digitaler Form. Mandanten von Manuela
Wesener scannen lediglich Ihre Belege und senden diese an ihr Buchhaltungsbüro – um den Rest
kümmert sich die erfahrene Buchhalterin. Sie verbucht zeitnah sämtliche Belege und erstellt
regelmäßige Auswertungen, damit der Mandant den Überblick behält. Ob Buchführung, Kosten-
und Leistungsrechnung oder Liquiditätsplanung: Die Zeitersparnis für die Unternehmen durch
das Bilanzbuchhalterbüro von Manuela Wesener ermöglicht die stetige Optimierung sämtlicher
Abläufe. Damit aus der digitalen Buchführung eine echte Entlastung wird – und kein
Stolperstein.
So geht Start-up
Jährlich wagen Tausende Menschen den Weg in die Selbstständigkeit. Fast genauso viele Unternehmen werden jedes Jahr geschlossen. Die Zahlen zeigen, wie wichtig es ist, objektiv zu handeln und sich gut vorzubereiten. Hier finden Sie einige Punkte, die auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft hilfreich sein können.
Kritische Betrachtung der Geschäftsidee
Ideen gibt es viele. Ob Ihre Idee Potenzial hat, lässt sich häufig durch den Austausch
mit Dritten herausfinden. Hieraus ergeben sich meist weitere Ideen, die die ursprüngliche
Idee optimieren können. Ist die finale Idee geboren, ist ein ganzheitliches
Unternehmenskonzept unbedingt erforderlich. Dies gibt zum Beispiel Aufschluss über mögliche
Kundensegmente und notwendige Partnerschaften.
Hilfe annehmen
Häufig versuchen Jungunternehmer den Start in die Selbstständigkeit allein zu
bewältigen. Dabei stehen Start-ups eine Reihe von erfahrenen Experten zur Verfügung, die
wichtige Tipps für den Erfolg geben können und die Idee aus einem anderen Blickwinkel
betrachten. Wie erstelle ich einen Business-Plan? Welche rechtlichen und
betriebswirtschaftlichen Aspekte muss ich berücksichtigen? Welche Rechtsform ist die beste?
Mit welchen staatlichen Zuschüssen kann ich rechnen? Eine eingehende Beratung klärt offene
Fragen.
Erstellung eines Business-Plans
Ein Business-Plan entschlüsselt letzte Problembereiche. Die kritische
Auseinandersetzung mit Produkt/Dienstleistung, Markt, Standort, Distribution und Finanzen
kann Defizite aufdecken, denen der Gründer frühzeitig entgegenwirken kann.
Finanzen kontrollieren
Bereits der Business-Plan deckt auf, welche Kosten auf das Unternehmen zukommen. Trotz
genauer Planung reicht das geplante Kapital jedoch häufig nicht aus. Woher kommt also das
fehlende Budget? Wer den Bankkredit vermeiden möchte, kann sich unter anderem an
Förderprogramme wenden.
Optimale Rechtsform wählen
Die Rechtsform eines Unternehmens beeinflusst eine Vielzahl wichtiger Aspekte. Unter
anderem hängen steuerliche und buchhalterische Angelegenheiten hiervon ab. Wer sich
frühzeitig für eine bestimmte Unternehmensform entscheidet und diese hinterher wechseln
möchte, muss mit hohem finanziellen Aufwand rechnen.
Anfallende Steuern im Blick behalten
Nach der Unternehmensgründung stellt das Finanzamt Steuerforderungen. Die Höhe der
Abgaben ergibt sich aus der Angabe des kalkulierten Umsatzes und Gewinns. Ein erfahrener
Steuerberater kann Jungunternehmern neben Buchführung und Jahresabschluss ebenfalls im Bezug
auf Steuerangelegenheiten unterstützend zur Seite stehen.
Wozu eigentlich Buchhaltung?
Seit über 5.000 Jahren ist sie da: die Buchhaltung. Die ersten nachgewiesenen Notizen zum Gewinn eines Handel sind auf das Jahr 3.500 v. Chr. datiert. In Mesopotamien wurden damals auf Tontafeln entsprechende Schriftzeichen notiert. Die uns bekannte doppelte Buchführung in ihrer Grundform hingegen ist jünger – und stammt aus dem Mittelalter. Seitdem entwickelt sie sich stetig weiter. Trotz langer Geschichte ist die Buchhaltung für viele eine lästige Aufgabe. Aber wozu dient die Buchhaltung überhaupt? Wir nennen Ihnen drei Gründe.
1. Die Buchhaltung ist für das Unternehmen und den Unternehmer wichtig.
Effiziente Entscheidungen können nur dann getroffen werden, wenn der nötige Überblick
vorhanden ist. Und da kaum jemand alle Geschäftsvorfälle im Kopf behalten kann, müssen die
Belege schriftlich festgehalten werden. Das gilt für große Unternehmen genauso wie für
Kleinstunternehmen. Denn: Dank der Buchhaltung kann das Unternehmen besser beurteilt werden.
Das ist entscheidend für Planung, Investitionen sowie die abschließende Ermittlung des
tatsächlichen Gewinns.
2. Vater Staat verlangt eine lückenlose Buchhaltung.
Die Buchhaltung machen Sie nicht nur für sich. In erster Linie will diese der Staat.
Das hat einen simplen Grund: die Steuererklärung. Denn mit einer lückenlosen Buchhaltung
können Ihre Einkünfte nach Recht und Ordnung besteuert werden. Unwissenheit schützt vor
Strafe nicht: Die Missachtung dieser Buchführungspflicht kann böse Folgen haben –
insbesondere, wenn Ihnen Absicht unterstellt wird.
3. Auch für alle anderen Beteiligten ist die Buchhaltung eine wichtige
Basis.
Zum Erfolg eines Unternehmens gehört nicht nur der Unternehmer: Auch Mitarbeiter,
Partner, Kunden und Gläubiger sind ein wichtiger Faktor, um das Unternehmen am Laufen zu
halten. Diese wollen wahrheitsgemäß über den wirtschaftlichen Stand des Unternehmens
informiert werden. Die Buchhaltung entscheidet für sie beispielsweise über Kreditwürdigkeit
oder kann Auskunft darüber geben, ob Sie die spezifischen Konditionen einhalten können. Das
zeigt: Buchhaltung schafft Vertrauen. Und das ist die Basis guter Geschäftsbeziehungen.
Die größten Irrtümer in der Buchhaltung
Für den Erfolg eines jeden Unternehmens muss die Buchhaltung korrekt ausgeführt werden. Eine Hilfe für die verwirrende Arbeit scheint das Internet zu sein. Aber selbst Google weiß nicht alles. Das Ende vom Lied: falsche Informationen, die zu Fehlern in der Buchhaltung führen. Wir klären über die größten Irrtümer auf.
Ich schaffe die Buchhaltung schon alleine. Schließlich ist mein Unternehmen nicht so groß/Schließlich habe ich mein Unternehmen gerade erst gegründet. Das mag für denjenigen zutreffen, der genug Zeit hat, um sich regelmäßig in komplexe Details der Buchhaltung einzulesen. Doch im hektischen Berufsalltag fehlt diese Zeit oft. Ein Profi ist immer up to date und verschafft Überblick über die finanzielle Lage. Insbesondere zum Start eines Unternehmens kann der Service Gold wert sein – und die ersparte Zeit sinnvoll für das Kerngeschäft genutzt werden.
Für die Buchhaltung benötige ich einen Steuerberater. Nicht zwingend. Zwar ist es zugegebenermaßen angenehm, von der Steuererklärung bis zur Lohnbuchhaltung alle Aufgaben einer Person anzuvertrauen, aber das kann schnell zum teuren Vergnügen werden. Eine günstigere Alternative ist ein Buchführungsbüro.
Mein Privatkonto reicht, ein zusätzliches Geschäftskonto benötige ich nicht. Das ist durchaus legitim, wenn Sie nur wenige geschäftliche Buchungen über das Konto beziehen. Sobald es aber mehr werden, bietet sich ein Geschäftskonto an. Denn so können Sie Ihren Kontostand besser mit dem der Buchhaltung vergleichen und Fehler frühzeitig erkennen.
Ich habe ja die Rechnung, das reicht als Beleg. Weit gefehlt – denn nicht jede Rechnung ist gleichzeitig ein Beleg. Dafür müsste diese quittiert oder auf Ihrem Konto klar nachvollziehbar sein. Und ohne Beleg ist Ihre Buchung ungültig und kann für den weiteren Verlauf in der Buchhaltung nicht berücksichtigt werden.
Ich sammle sämtliche Unterlagen, schließlich ist alles wichtig. Auch das stimmt nicht. Denn nicht alles ist für den Buchhalter interessant. Dazu zählen neben Lieferscheinen auch E-Mails, Briefe und Angebote. Sprechen Sie am besten schon zu Beginn mit Ihrem Buchhalter, welche Unterlagen wirklich notwendig sind. So klären Sie auch gleich, welche Unterlagen Sie auf keinen Fall vergessen dürfen – und sparen sowohl Zeit als auch Geld.
Sie haben noch weitergehende Fragen zum Thema Buchhaltung? Rufen Sie uns an oder mailen Sie uns. Wir sind gerne für Sie da.