Mehr Zeit für's
Kerngeschäft

Karl-Marx-Str. 26

39175 Biederitz

Tel.: 039292 - 661 84

Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche

Denn wir erledigen den Rest. Wir wissen: Mit präzisen Zahlen können Sie Ihre betrieblichen Entscheidungen zielgerichtet steuern. Doch im Unternehmen bleibt für die Buchhaltung kaum Zeit. Das Bilanzbuchhalterbüro Manuela Wesener entlastet Sie – von der Lohnbuchhaltung bis zur Liquiditätsplanung. Damit Ihnen eins bleibt: Mehr Zeit für's Kerngeschäft.

Unser Ziel: Ihre Zufriedenheit

Persönlich, zuverlässig und flexibel: Ob in unserem Büro oder in Ihrem Unternehmen – gemeinsam schnüren wir das ideale Paket, das Ihren Ansprüchen gerecht wird. Bei uns erhalten Sie Lösungen aus einer Hand: Für Ihre umfassende Betreuung arbeiten wir mit einem Steuerberater zusammen.

Unsere Kompetenzen

  • Manuela Wesener
  • gelernte Steuerfachangestellte
  • IHK geprüfte Bilanzbuchhalterin seit 2003

Individuell und umfassend

Ersparen Sie sich Aufwand und überlassen Sie die Buchhaltung einer Expertin. Das Resultat: mehr Zeit für Ihr operatives Geschäft. Für einen umfassenden Service unterstützen wir Sie in mehreren Bereichen der Buchhaltung – auch bei Ihnen vor Ort.

Ihr Erfolg

Wir stellen Ihr Unternehmen in Zahlen dar. Die neu gewonnene Transparenz Ihrer Finanzen erlaubt gezielte Entscheidungen, mit denen Sie die Abläufe in Ihrem Unternehmen optimieren können. Damit Sie dabei keine Zeit verlieren, unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Buchführung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Liquiditätsplanung und Forderungsmanagement
  • Mahnwesen

Ihre Zufriedenheit

Für die Mitarbeiterzufriedenheit sind zuverlässige Lohnzahlungen unabdingbar. Wir helfen Ihnen dabei, indem wir uns um die allmonatliche Aufgabe der Lohnbuchhaltung kümmern. Wir unterstützen Sie bei:

  • der betrieblichen Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
  • Meldungen bei dem Finanzamt und den Krankenkassen,
  • der Verrechnung von Reisekosten
  • und dem Erfassen sowie der Pflege von Personalstammdaten.

Optimal vorbereitet

Der Jahresabschluss macht die finanzielle Lage und den Erfolg des kaufmännischen Geschäftsjahres ersichtlich. Für den jeweiligen Jahresabschluss muss die Buchführung vollständig und korrekt vorliegen. Dies bedarf vieler Vorarbeiten, die wir gerne für Sie übernehmen:

  • Kontenprüfung
  • Prüfen von ungewöhnlichen Buchungen
  • Prüfen von Fehlbuchungen
  • Zusammenstellung von allen relevanten Unterlagen
Damit halten Sie den zeitlichen Aufwand und die Steuerberatergebühren so gering wie möglich.

News

Allrounder für einen guten Überblick
Oktober 2017

Sie ermöglichen Kunden eine Überprüfung der Einkäufe; Unternehmer können Einnahmen jederzeit einsehen: Registrierkassen. Heutzutage müssen sie laut GoBD eine Vielzahl von Vorgaben erfüllen, die einigen Unternehmern zu schaffen machen.


Seit dem 01.01.2017 schreibt der Gesetzgeber Registrierkassen bestimmte Funktionen vor. Die Übergangsfrist ist zum Jahreswechsel verstrichen. Seither mussten tausende Gewerbetreibende ihre Kassensysteme umrüsten. Die Änderung gilt nämlich für sämtliche elektronischen Kassensysteme wie PC-Kassen und Registrierkassen. Auch bei Systemen, die mit einem Tablet oder Smartphone betrieben werden, müssen diese Änderungen umgesetzt werden.


Was ist neu?

Grundsätzlich gilt eine Regel: Alle wichtigen Daten müssen unverändert abgespeichert werden. Dazu zählen neben direkt eingegebenen Informationen auch Stornierungen. Wer Änderungen an Software oder Buchungssätzen vornimmt, muss dies detailliert aufzeichnen. Der Grund ist simpel: Eine Manipulation der Kasse soll damit ausgeschlossen werden. Alle relevanten Daten müssen seit der Änderung jederzeit auffindbar und einsehbar sein. Deshalb gilt eine Aufbewahrungspflicht von mindestens zehn Jahren – in elektronischer Form. Wer seine Daten zusammengefasst in Papierform aufbewahrt, könnte früher oder später Probleme bekommen.


Pflicht oder nicht?

Mit der Ankündigung der Änderungen im Jahr 2010 hielt sich das Gerücht, das Registrierkassen für Einzelhändler, Gastronomen und Co. zur Pflicht werden. Falsch! Wer bisher lediglich eine Ladenkasse verwendet, muss nichts befürchten. Diese dürfen Gewerbetreibende weiterhin benutzen. Allerdings stehen sie in der Pflicht, jeden Tag einen handschriftlichen Kassenbericht zu verfassen und aufzubewahren. Dieser muss Informationen über den Kassenbestand, Bareinlagen, Ausgaben und Barentnahmen beinhalten.


Kontakt

Impressum

Information zu Verbraucherschlichtung
Beim Buchhaltungsbüro Manuela Wesener besteht weder einer Verpflichtung noch eine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle.

  • technische Umsetzung:
  • dsa Marketing AG
  • Im Lipperfeld 22A - 24
  • 46047 Oberhausen
  • Tel.: 0208 / 970 70
  • Fax: 0208 / 970 7137
  • Web: www.dsa-marketing.ag
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